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IBRRS 2022, 1471; VPRRS 2022, 0110
Mit Beitrag
Forderung nach „mehrheitlicher“ Leistungserbringung durch einen BIEGE-Partner zulässig?

EuGH, Urteil vom 28.04.2022 - Rs. C-642/20

Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der das bevollmächtigte Unternehmen einer Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, die an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags beteiligt ist, mehrheitlich die in der Vergabebekanntmachung vorgesehenen Kriterien erfüllen und die Leistungen dieses Auftrags erbringen muss.*)

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