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IBRRS 2021, 0814; VPRRS 2021, 0066
Mit Beitrag
Anspruch auf Informationszugang nach Abschluss des Vergabeverfahrens?

BVerwG, Beschluss vom 15.12.2020 - 10 C 24.19

Das Informationsfreiheitsgesetz wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens nicht durch Vorschriften der Vergabeverordnung verdrängt. § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist eine Vertraulichkeitsregelung im Sinne von § 3 Nr. 4 IFG.*)

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