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IBRRS 2019, 3436; VPRRS 2019, 0335
Mit Beitrag
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Wann sind welche Unterlagen bekanntzumachen?

VK Bund, Beschluss vom 04.09.2019 - VK 2-64/19

1. In einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung sind die Vergabeunterlagen mit der Bekanntmachung vorzulegen, die in dieser Phase des Verfahrens vor allem mit Blick auf die Teilnahmebedingungen benötigt werden, um entscheiden zu können, ob ein Interesse besteht, sich zu bewerben.

2. Vergabeunterlagen, die noch nicht in einer finalisierten Fassung vorliegen, weil sie erst für die Verhandlungsphase, insbesondere die vertiefte Angebotskalkulation relevant sind, sind zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung noch nicht zwingend bekanntzumachen.

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Dokument öffnen VPR 2020, 1002 (nur online)