VK Bund, Beschluss vom 22.11.2019 - VK 1-83/19
1. Die Bewertung einer mündlichen Präsentation im Vergabeverfahren ist zulässig.
2. Eine zusätzliche Darlegung von Unterkriterien zu im Präsentationstermin aufgabenspezifisch gestellten Fragen über die Bekanntgabe der Aufgabenbereiche hinaus ist nicht notwendig.
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