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IBRRS 2019, 2840; VPRRS 2019, 0284
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Gleichwertigkeitprüfung ist zu dokumentieren!

VK Bund, Beschluss vom 19.08.2019 - VK 1-55/19

1. Schreibt der Auftraggeber die Lieferung von Fertignasszellen in Leichtbetonweise aus und lässt er gleichwertige Lösungen zu, kann das Angebot eines Bieters, der Nasszellen aus Stahlblech anbietet, nicht wegen einer Änderung der Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden.

2. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit anhand der ausgeschriebenen Anforderungen ist vom Auftraggeber nachvollziehbar zu dokumentieren.

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Dokument öffnen VPR 2019, 243