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IBRRS 2021, 3181; VPRRS 2021, 0257
Kirchen und kirchliche Stiftungen sind keine öffentlichen Auftraggeber!

VK Berlin, Beschluss vom 11.12.2020 - VK B 2-54/20

Kirchen sind wie Ordensgemeinschaften keine öffentlichen Auftraggeber. Gleiches gilt für eine kirchliche Stiftung, die weder staatlich beaufsichtigt noch finanziert wird und deren Organe nicht mehrheitlich durch den Staat besetzt werden.

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