VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.07.2021 - 1 VK 26/21
1. Bei der Berechnung des Auftragswerts sind die Leistungsphasen 1 bis 9 und die Preisgelder zu Grunde zu legen.
2. Es ist zulässig, Referenzen von Leistungen für öffentliche Auftraggeber zu fordern.
3. Der Wettbewerb kann auf Planungsleistungen nur für das Gebäude unmittelbar (KG 300 und 400) beschränkt werden. Die Planung der Außenanlagen kann unbeachtet bleiben, die Vergabestelle bestimmt den Beschaffungsgegenstand.
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