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IBRRS 2021, 1418; VPRRS 2021, 0117
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Auf Vergabeplattform eingestellte Nachrichten gelten als zugegangen!

VK Westfalen, Beschluss vom 31.03.2021 - VK 1-9/21

Die Einstellung von Nachrichten (hier: Nachforderung von Unterlagen unter Fristsetzung) in das Postfach eines Bieters auf einer Vergabeplattform gilt als Zugang, weil diese Nachricht oder Willenserklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen Kenntnis davon nehmen kann.*)

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