VK Westfalen, Beschluss vom 25.01.2018 - VK 1-43/17
Wird ein Gesamtauftrag vergeben, der sich aus einem Bauauftrag und einer Konzession zusammensetzt, sind die Vorschriften zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen anzuwenden, wenn der Bauauftrag im Verhältnis zur Konzessionsvergabe den geltenden Schwellenwert erreicht oder überschreitet.
Volltext