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IBRRS 2018, 0904; VPRRS 2018, 0068
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Unternehmensbezogene Zuschlagskriterien sind bei Planungsleistungen zulässig!

VK Westfalen, Beschluss vom 23.01.2018 - VK 1-29/17

1. Bei der Vergabe von Planungsleistungen, bei der es wesentlich auch auf die Qualifikation des Planungsteams ankommt, ist gegen unternehmensbezogene Zuschlagskriterien nichts einzuwenden.

2. Die Anforderungen an die Dokumentation des Bewertungsvorgangs dürfen nicht übertrieben werden. Es ist völlig ausreichend, Tabellen zu verwenden, Stichpunkte oder knappe Formulierungen zu verwenden. Entscheidend ist, dass sich daraus plausibel ergibt, warum der Auftraggeber zu einer bestimmten Punktzahl gekommen ist.

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