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VPRRS 2019, 0206
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Wann ist eine Vergabe ohne Bekanntmachung zulässig?

VK Westfalen, Beschluss vom 02.07.2019 - VK 1-17/19

1. Liegen die Voraussetzungen des § 103 Abs. 4 GWB vor, unterliegen Aufträge über Personennahverkehrsleistungen mit Bussen, Straßenbahnen und Stadtbahnen dem GWB-Vergaberechtsregime.*)

2. Werden solche Verträge ohne eine Bekanntmachung im Amtsblatt der EU geschlossen, können diese auf Antrag gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB für unwirksam erklärt werden.*)

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