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IBRRS 2019, 2014; VPRRS 2019, 0194
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Müssen Optionen gewertet werden?

VK Thüringen, Beschluss vom 24.04.2019 - 250-4003-9926/2019-E-001-J

1. Eine Regelung in den Vergabeunterlagen, wonach Optionen keinen Eingang in die Wertung finden, kann durch den Beurteilungsspielraum des Auftraggebers gedeckt sein. Denn die Einschätzung, ob und in welchem Umfang Optionen in die Angebotswertung einbezogen werden, hat der Auftraggeber zu treffen.

2. Entscheidet sich der Auftraggeber, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine erhebliche Inanspruchnahme der Option vorliegen, gegen deren Wertung, ist diese Erwägung sachgerecht und nicht zu beanstanden.

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Dokument öffnen VPR 2019, 1008 (nur online)