VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.07.2017 - 3 VK LSA 52/17
1. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, sind auszuschließen.
2. Fehlt ein Formblatt (hier: Nr. 633, mit dem ein Bieter alle folgenden Rahmenbedingungen, Vertragsordnungen u. ä. anerkennt), ist das Angebot unvollständig und zwingend auszuschließen.
3. Das Formblatt kann auch nicht nachgefordert werden, weil es sich um einen elementaren Vertragsbestandteil des Angebots eines Bieters handelt.
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