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VPRRS 2018, 0198
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Angebot mit Vorbehalt ist auszuschließen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.06.2017 - 2 VK LSA 22/16

1. Ist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht gewiss, ob ein angebotenes Sondernutzungsentgelt überhaupt bzw. in welcher Höhe zum Tragen kommt, handelt es sich um ein mit einem Vorbehalt versehenes Angebot, das rechtmäßig ausgeschlossen werden kann.

2. Ein Nebenangebot erfüllt nicht die vorgegebenen Mindestbedingungen (hier: Lieferung von Nahwärme zur Raumheizung, Warmwasserbereitung), wenn es vorsieht, dass der Auftraggeber Pächter der Wärmeanlage wird und zusätzlich die Wärmeträger beschafft.

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Dokument öffnen VPR 2018, 195