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IBRRS 2019, 2361; VPRRS 2019, 0240
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Präqualifizierungssystem ist als Eignungsnachweis zu akzeptieren!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.06.2019 - 1 VK LSA 30/18

1. Der öffentliche Auftraggeber muss Bescheinigungen über die Teilnahme an ordnungsgemäßen Präqualifizierungssystemen als Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptieren.

2. Eine Referenzleistung ist mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht.

3. Das Verlangen nach Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen bedeutet nicht, dass das Leistungsbild der herangezogenen Aufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag identisch sein muss. Es ist ausreichend, dass die Referenzleistungen den ausgeschriebenen Leistungen nach Art oder Umfang ähneln. Dabei ist kein zu enger Maßstab anzulegen.

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