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IBRRS 2017, 3507; VPRRS 2017, 0319
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Wertungsgremium muss unverändert bleiben!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.03.2017 - 1 VK LSA 1/16

1. Die Verpflichtung des Auftraggebers, alle Bieter gleich zu behandeln, ist verletzt, wenn im Verlaufe der angesetzten Präsentationsveranstaltungen sich die Zusammensetzung des Wertungsgremiums personell ändert und dieses Gremium eine abschließende Wertung aller Angebotspräsentationen durchführt.*)

2. Zudem stellt es eine Verletzung von Bieterrechten dar, wenn die Dokumentation zu den Präsentationsveranstaltungen weder Namenszug noch Unterschrift der wertenden Gremiumsmitglieder aufweist.*)

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