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IBRRS 2018, 1637; VPRRS 2018, 0136
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Wie wird der Auftragswert (ordnungsgemäß) geschätzt?

VK Sachsen, Beschluss vom 27.11.2017 - 1/SVK/025-17

1. Ein ordnungsgemäß geschätzter Auftragswert ist jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegmentes und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Sachen veranschlagen würde.*)

2. Eine Schätzung des Auftragswerts ist dann korrekt, wenn alle ausgeschriebenen Positionen zu ordnungsgemäß ermittelten Preisen bei der Berechnung berücksichtigt worden sind, zudem Schätzungsgegenstand und Ausschreibungsinhalt deckungsgleich sind und insgesamt realistische Mengen enthalten.*)

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