VK Sachsen, Beschluss vom 04.10.2017 - 1/SVK/022-17
1. Ist für einen An- und Abfahrtsweg zum Erfüllungsort ein Kilometerpreis verlangt, ändert der Bieter die Vergabeunterlagen, wenn er stattdessen ein Stundenhonorar offeriert.*)
2. Ist für ein Fahrzeug eine zulässige Gesamtmasse definiert, stellt die Überschreitung dieser maximalen Gesamtmasse eine Änderung an den Vergabeunterlagen dar.*)
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