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IBRRS 2018, 2744; VPRRS 2018, 0268
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Auch die Fußzeile eines Begleitschreibens ist Angebotsbestandteil!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.03.2018 - VK 1-38/17

1. Ob ein Bieter eine Änderung an den Vergabeunterlagen vorgenommen hat, ergibt sich aus dem Vergleich der Vergabeunterlagen mit dem Angebot. Das Angebotsbegleitschreiben und auch die darin in Fußzeilen enthaltenen Informationen gehören zum Angebotsinhalt.*)

2. Ein Bieter, der im Angebotsbegleitschreiben einen von den Vertragsbedingungen abweichenden Gerichtsstand anbietet, unterliegt einem Angebotsausschluss.*)

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Dokument öffnen VPR 2018, 1044 (nur online)