VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.01.2018 - VK 1-26/17
Der öffentliche Auftraggeber kann das Rechtsschutzinteresse eines Bieters an einem Unwirksamkeitsfeststellungsantrag und der Möglichkeit eines Nachprüfungsverfahrens trotz Zuschlagserteilung durch eine nachträgliche einseitige Kündigung des Auftrags nicht entfallen lassen.
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