Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 4162; VPRRS 2019, 0393
IconAlle Sachgebiete
"Widerspruch" ist (hier: unzulässiger) Nachprüfungsantrag!

VK Rheinland, Beschluss vom 26.04.2019 - VK 9/19

1. Legt der unterlegene Bieter gegen die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers "Widerspruch" bei der Vergabekammer ein, ist dies als Nachprüfungsantrag auszulegen.

2. Ein Nachprüfungsantrag ist offensichtlich unzulässig, wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt wurde. In diesem Fall hat der antragstellende Bieter die Kosten des Verfahrens einschließlich der Anwaltskosten der Gegenseite zu tragen.

Dokument öffnen Volltext