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IBRRS 2018, 3319; VPRRS 2018, 0328
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Ausschreibungsfehler darf der Bieter ausnutzen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.07.2018 - VgK-27/2018

1. Gewinnt ein Bieter den Eindruck, dass dem Auftraggeber bei der Abfassung eines umfangreichen Leistungsverzeichnisses ein (Mess-)Fehler unterlaufen ist, hat er die Möglichkeit, über eine Bieterfrage oder eine Rüge auf den Fehler hinzuweisen.

2. Der Bieter kann bei Annahme eines Messfehlers in den Flächenmaßen den möglichen Fehler aber auch für sich behalten und ein auf dem angenommenen Messfehler begründetes besonders günstiges Angebot abgeben.

3. Der Bieter ist jedoch bei (vermeintlichen) Fehlern in der Ausschreibung nicht dazu berechtigt, den Inhalt der Angebotsunterlagen eigenmächtig abzuändern.

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Dokument öffnen VPR 2018, 219