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VPRRS 2018, 0329
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Genehmigung zur Erprobung neuer Verkehrsarten ist keine Dienstleistungskonzession!

VK Lüneburg, Beschluss vom 19.06.2018 - VgK-18/2018

1. Dienstleistungskonzessionen sind entgeltliche Verträge, mit denen Konzessionsgeber Unternehmen mit der Erbringung oder Verwaltung von Dienstleistungen betrauen.

2. Die Erteilung einer "Genehmigung für die Erprobung einer neuen Verkehrsart nach § 2 Abs. 7 PBefG" handelt es sich um eine typische hoheitliche Genehmigung in Gestalt eines Verwaltungsakts, die nicht unter den Anwendungsbereich des Vergaberechts fällt.

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