VK Lüneburg, Beschluss vom 19.06.2018 - VgK-18/2018
1. Dienstleistungskonzessionen sind entgeltliche Verträge, mit denen Konzessionsgeber Unternehmen mit der Erbringung oder Verwaltung von Dienstleistungen betrauen.
2. Die Erteilung einer "Genehmigung für die Erprobung einer neuen Verkehrsart nach § 2 Abs. 7 PBefG" handelt es sich um eine typische hoheitliche Genehmigung in Gestalt eines Verwaltungsakts, die nicht unter den Anwendungsbereich des Vergaberechts fällt.
Volltext