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IBRRS 2020, 1934; VPRRS 2020, 0216
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Insolvenz in Eigenverwaltung: Kein zwingender Ausschluss!

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.05.2020 - VgK-07/2020

1. Im Falle der Insolvenz eines Bietergemeinschaftsmitglieds hat der Auftraggeber die Leistungsfähigkeit der gesamten Bietergemeinschaft anhand einer einzelfallbezogenen Prognoseentscheidung zu überprüfen.

2. Die Schwelle der Intensität der Aufklärung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist jedoch abgesenkt, wenn es sich lediglich um eine Insolvenz in Eigenverwaltung handelt und das weitere Bietergemeinschaftsmitglied in jedem Fall zur Fortführung der Leistungen berechtigt ist.

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