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IBRRS 2018, 3501; VPRRS 2018, 0341
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Mustersteine weichen von Vorgaben ab: Angebot wird ausgeschlossen!

VK Bund, Beschluss vom 08.10.2018 - VK 2-84/18

1. Enthält das Leistungsverzeichnis die Vorgaben "Farbe anthrazitgrau, Vergleichsfarbe RAL 7016" bzw. "Farbton schwarz" und lässt ein Bieter durch seinen Baustofflieferanten mehrere Steine aus Granit in hellgrau übermitteln, liegt eine Änderung der Vergabeunterlagen vor, die zum zwingenden Ausschluss des Angebots führt.

2. Wird im Leistungsverzeichnis klar und eindeutig bestimmt, dass die Anforderung von Mustern vorbehalten ist und diese im Falle der Anforderung binnen einer Frist von sechs Tagen vorzulegen sind, sind Mustersteine, die erst nach Ablauf der Sechs-Tages-Frist eingereicht werden, nicht berücksichtigungsfähig.

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