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IBRRS 2018, 2948; VPRRS 2018, 0291
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Über qualifiziertes Personal muss der Bieter erst zu Beginn der Arbeiten verfügen!

VK Bund, Beschluss vom 27.08.2018 - VK 2-74/18

1. Auf das Angebot eines Bieter, dessen personelle Kapazitäten nicht ausreichen, um die nachgefragten (Spezial-)Arbeiten durchzuführen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden.

2. Ein Bieter ist ungeeignet, wenn erkennbar ist, dass er die Arbeiten mit dem vorhandenen Personal nur unter Nichteinhaltung bzw. unter Verstoß gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen oder zwingende Unfallverhütungsvorschriften durchführen kann.

3. Macht der Auftraggeber ausreichend qualifiziertes Personal zur "Bedingung für die Auftragsausführung", muss dieses Personal nicht bereits im Zeitpunkt der Angebotsabgabe, sondern erst zu Beginn der Arbeiten vorhanden sein.

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