VK Bund, Beschluss vom 10.08.2018 - VK 2-62/18
1. Wird der Bauablauf nicht durch den Auftraggeber vorgegeben, sondern obliegt es dem späteren Auftragnehmer, den Bauablauf eigenverantwortlich zu gestalten, ist die Wahl des Zuschlagskriteriums "Bauablauf" sachgerecht und auftragsbezogen.
2. Stellt der Auftraggeber bei der Angebotswertung nicht auf den Bauablauf als solchen, sondern ausschließlich auf den Plan als Dokument ab, wendet er ein nicht bekannt gemachtes und in der Sache nicht auftragsbezogenes Kriterium an.
Volltext