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VPRRS 2019, 0323
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Muss eine Darreichungsform aus wirkstoffbezogenem Los herausgenommen werden?

VK Bund, Beschluss vom 05.09.2019 - VK 2-56/19

Die unterbliebene Herausnahme einer Darreichungsform aus einem wirkstoffbezogenem Los ist nicht vergaberechtswidrig, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, auftragsbezogene Gründe hierfür vorliegen müssen und andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert werden.

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