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IBRRS 2026, 1061; VPRRS 2026, 0094
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"Hochsetzung" auf Maximalpunktzahl zulässig?

VK Bund, Beschluss vom 24.02.2026 - VK 2-4/26

1. Bei einer fehlerhaften Wertung kommt die "Hochsetzung" des Angebots auf die (hier) Maximalpunktzahl nicht in Betracht, wenn dies zu einem gleichheits- und wettbewerbswidrigen Ergebnis führt. Das gilt insbesondere dann, wenn der relative Abstand der Angebote nicht mehr abgebildet würde.

2. Ein Quervergleich der eingereichten Konzepte ist der auf dem Wettbewerbsprinzip basierenden Vergaberechtsordnung immanent und geboten; der öffentliche Auftraggeber muss die Bieter nicht gesondert auf dessen Durchführung hinweisen.

3. Die Vergabestelle kann den Bedarfsträger in vergaberechtlicher Hinsicht unterstützen und auf Vergaberechtskonformität beim Bedarfsträger, der oftmals zwar über die fachliche, nicht aber über die vergaberechtliche Expertise verfügt, hinzuwirken. Ein korrigierendes Eingreifen im Wertungsprozess kann vor diesem Hintergrund legitim sein, muss dann aber in der Vergabeakte ordnungsgemäß dokumentiert werden.

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