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IBRRS 2018, 0969; VPRRS 2018, 0074
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Auftraggeber kann auch „riskante“ Leistungen ausschreiben!

VK Bund, Beschluss vom 14.02.2018 - VK 2-2/18

Das früher in der VOL/A bestehende Verbot einer Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter/Auftragnehmer ist mit der Vergaberechtsreform des Jahres 2009 weggefallen und hat auch keine Renaissance in der Vergaberechtsreform 2016 erfahren. Die Vergabenachprüfungsinstanzen können daher lediglich unzumutbare Anforderungen an die Angebotserstellung, insbesondere der Kalkulation des Angebotspreises in den Vergabeunterlagen, prüfen und ggf. beanstanden.

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Dokument öffnen VPR 2018, 153