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IBRRS 2018, 0708; VPRRS 2018, 0053
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Angebotsmuster ist vollständig zu prüfen!

VK Bund, Beschluss vom 30.10.2017 - VK 2-120/17

1. Vergabeunterlagen sind widersprüchlich formuliert, wenn sie einerseits ausdrücklich einen "automatischen" Ausschluss bei Nichtvorlage des Angebotsmusters enthalten, aber andererseits darauf hinweisen, dass musterbedingte Abweichungen nur bei Kennzeichnung zulässig sind.

2. Das vom Bieter eingereichte Angebotsmuster ist vollumfänglich und nicht nur rudimentär fiktiv zu prüfen und zu bewerten. Dies gilt selbst dann, wenn bereits eine "Vollständigkeitsprüfung" erfolgte und einzelne Punkte bemängelt wurden.

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Dokument öffnen VPR 2018, 116