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IBRRS 2018, 3471; VPRRS 2018, 0337
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Auftraggeber muss nicht alle Anforderungen durch Praxistests überprüfen!

VK Bund, Beschluss vom 09.10.2018 - VK 1-87/18

1. Angebote mit einem eindeutigen Inhalt sind nicht aufklärungsfähig.

2. Ein Bieter kann keinen Wiedereintritt in die Musterprüfung verlangen, nur weil der Auftraggeber nicht alle im Leistungsverzeichnis genannten Anforderungen anhand praktischer Tests überprüft hat.

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