VK Bund, Beschluss vom 09.10.2018 - VK 1-87/18
1. Angebote mit einem eindeutigen Inhalt sind nicht aufklärungsfähig.
2. Ein Bieter kann keinen Wiedereintritt in die Musterprüfung verlangen, nur weil der Auftraggeber nicht alle im Leistungsverzeichnis genannten Anforderungen anhand praktischer Tests überprüft hat.
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