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IBRRS 2018, 3304; VPRRS 2018, 0322
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Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber!

VK Bund, Beschluss vom 22.08.2018 - VK 1-77/18

1. Eine Handwerkskammer ist zwar eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber kein öffentlicher Auftraggeber.

2. Durch die Verpflichtung in einem Zuwendungsbescheid, bei der Beschaffung den 1. Abschnitt der VOL/A 2009 anzuwenden, wird die Zuständigkeit der Vergabekammer nicht begründet.

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Dokument öffnen VPR 2018, 218