Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2018, 1495; VPRRS 2018, 0113
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Unzuständiges Gericht angerufen: Nachprüfungsantrag noch zulässig?

VK Bund, Beschluss vom 02.03.2018 - VK 1-165/17

1. Verweist ein unzuständiges Gericht ein Nachprüfungsverfahren an die Vergabekammern und wird diese Verweisung rechtskräftig, ist sie bindend und die Vergabekammern sind damit für das Verfahren zuständig.

2. Hat sich der Bieter rechtzeitig nach seiner Rüge bei dem seiner Auffassung nach zuständigen Gericht einen Nachprüfungsantrag gestellt, hat er aus seiner Sicht zulässige rechtliche Schritte gegen die vermeintlichen Vergaberechtsverstöße eingeleitet. Einen Rechtsweg zu beschreiten, den er für unzulässig hält, kann von ihm nicht verlangt werden.

3. Das Zweckmäßigkeitsgebot des § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V wird oberhalb der EU-Schwellenwerte durch das GWB-Vergaberecht verdrängt.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen VPR 2018, 168