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IBRRS 2017, 2287; VPRRS 2017, 0207
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Preis ungewöhnlich niedrig? Gesamtsumme ist entscheidend!

VK Bremen, Beschluss vom 09.06.2017 - 16-VK 2/17

Für das Vorliegen eines ungewöhnlich niedrigen Angebots kommt es bei Bedarfspositionen auf die Summe aller Einzelpositionen und nicht auf die Summe der Bedarfspositionen selbst an.

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