Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 2706; VPRRS 2021, 0211
IconAlle Sachgebiete
Nachprüfungsverfahren durch Abhilfe erledigt: Auftraggeber muss Kosten tragen!

VK Berlin, Beschluss vom 12.05.2021 - VK B 2-57/20

1. Die Entscheidung, wer bei einer Erledigung des Antrags vor einer Entscheidung der Vergabekammer die Kosten zu tragen hat, erfolgt nach billigem Ermessen.

2. Die Kosten sind dem öffentlichen Auftraggeber aufzuerlegen, wenn er sich durch eine erfolgte Abhilfeentscheidung freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat. Das gilt jedenfalls dann, wenn er bei summarischer Prüfung voraussichtlich unterlegen wäre.

Dokument öffnen Volltext