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IBRRS 2022, 1353; VPRRS 2022, 0101
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Entscheidung über Notwendigkeit der Anwaltsbeauftragung kann nachgeholt werden!

VK Berlin, Beschluss vom 23.03.2022 - VK B 2-40/21

Auch wenn der Beigeladene in der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer keinen Antrag auf Feststellung der Notwendigkeit der Hinzuziehung seines Verfahrensbevollmächtigten gestellt und die Vergabekammer (auch) hinsichtlich der Aufwendungen des Beigeladenen lediglich eine Kostengrundentscheidung getroffen hat, kann die Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nachgeholt werden.

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