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IBRRS 2020, 2121; VPRRS 2020, 0233
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Interessenkonflikt nicht nur bei Verbindung zu einem konkreten Bieter!

VK Berlin, Beschluss vom 08.07.2020 - VK B 2-16/20

1. Ein Interessenkonflikt i.S.d. § 6 Abs. 2 VgV kann auch vorliegen, wenn die betroffene Person ein Interesse daran hat, dass nur Bieter den Zuschlag erhalten, die ein bestimmtes Produkt anbieten.

2. Auch nach Ablauf der in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB geregelten Fristen ist die Rüge eines Vergaberechtsverstoßes noch möglich.

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