VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.2020 - 1 VK 72/19
1. Eine körperlich vorliegende unternehmensbezogene Unterlage fehlt nicht.
2. In einer vorgelegten Unterlage fehlende unternehmensbezogene Angaben kann der Auftraggeber nachfordern.
3. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unbegründet, wenn zwar ein Vergaberechtsverstoß vorliegt, dem antragstellenden Bieter hierdurch jedoch kein Schaden entsteht, weil er nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
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