VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2018 - 1 VK 57/17
1. Eine Rüge "ins Blaue hinein" ist unbeachtlich.
2. Es ist den Bietern verboten, fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen können.
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