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VPRRS 2019, 0004
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Krankentransport ist keine Notfallrettung!

VGH Bayern, Beschluss vom 15.11.2018 - 21 CE 18.854

1. Entscheidet der Auftraggeber über einen "geeigneten" Durchführenden nach pflichtgemäßem Ermessen, ist die Eignung ein Ausschlusskriterium, das im Rahmen des Auswahlverfahrens vorab zu prüfen ist. Das hat zur Folge, dass sich das Auswahlermessen des Auftraggebers auf die geeigneten Bewerber beschränkt.

2. Krankentransporte außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes sind keine mit der Notfallrettung vergleichbare Leistungen.

3. Grundlage für einen Anspruch auf Aufhebung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags bildet der allgemeine Folgenbeseitigungsanspruch. Ein solcher Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Vollzugsfolgen rückgängig gemacht werden sollen, die anschließend rechtmäßig wiederholt werden können.

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