Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 3385; VPRRS 2021, 0072
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Kommune muss Auskunft über an Wettbewerber erteilte Aufträge geben!

VG Karlsruhe, Urteil vom 13.08.2020 - 13 K 4994/19

1. Ein Tragwerksplaner hat einen Auskunftsanspruch über die in den letzten 20 Jahren vergebenen Aufträge.

2. Namen der Auftragnehmer und jeweilige Honorarhöhe sind mitzuteilen.

3. Dem stehen weder der Schutz personenbezogener Daten noch schutzwürdige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Dritter noch ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entgegen.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen VPR 2021, 10