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IBRRS 2023, 0292; VPRRS 2023, 0023
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Antragsrücknahme nach VK-Beschluss: Keine Gebührenreduzierung!

OLG Schleswig, Beschluss vom 15.08.2022 - 54 Verg 5/22

1. Nach der Rücknahme des Nachprüfungsantrags entspricht es regelmäßig der Billigkeit, dass der Antragsteller die Kosten trägt, da er sich durch die Rücknahme in die Rolle des Unterlegenen begibt.

2. Eine Reduzierung der Gebühren kommt nicht in Betracht, wenn die Rücknahme erst nach der Entscheidung der Vergabekammer erklärt wurde.

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