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IBRRS 2021, 2801; VPRRS 2021, 0221
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Zwingendes Beschaffungskriterium nicht erfüllt: Nachprüfungsantrag erfolglos!

OLG Rostock, Beschluss vom 01.09.2021 - 17 Verg 2/21

1. Erfüllt das Konkurrenzprodukt zulässig gestellte zwingende Mindestanforderungen nicht und könnte auf ein entsprechendes Angebot der Zuschlag deshalb nicht erteilt werden, bleibt der Nachprüfungsantrag gegen eine Direktvergabe jedenfalls dann ohne Erfolg, wenn das beschaffte Produkt diese Anforderungen erfüllt.*)

2. Zu Reichweite und Grenzen des Leistungsbestimmungsrechts in diesen Fällen.*)

3. Danach war nicht zu entscheiden, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen der Notvergabe gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV vorgelegen haben, ob die konkrete Vergabe den Anforderungen an einen „Wettbewerb light“ genügte und ob ein eventueller Verstoß hiergegen die Unwirksamkeitsfolge des § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nach sich zöge (dazu Senat, IBR 2021, 88).*)

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Dokument öffnen VPR 2021, 182