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IBRRS 2019, 0639; VPRRS 2019, 0058
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Nebenangebot abgegeben: Planungsverantwortung übernommen!

OLG Naumburg, Urteil vom 30.03.2016 - 12 U 97/15

1. Die Abgabe eines Nebenangebots ermöglicht es dem Auftragnehmer, seine Auftragschancen mithilfe technisch oder wirtschaftlich besserer Lösungen als den vom Auftraggeber vorgesehenen zu verbessern.

2. Das Risiko eines Nebenangebots liegt für den Auftragnehmer darin, dass für die Planung, technische Gestaltung, Kalkulation und praktische Ausführung die volle Verantwortung übernommen wird.

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Dokument öffnen IBR 2019, 244