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VPRRS 2018, 0122
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Grundsatz der Autarkie ist auf Siedlungsabfälle beschränkt!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2017 - Verg 8/17

1. Die rechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers bei Entsorgungsausschreibungen sind unter anderem in den entsorgungsrechtlichen Vorschriften geregelt, deren Einhaltung im Vergabenachprüfungsverfahren im Sinn vorgelagerter Rechtsfragen inzident zu prüfen ist.

2. Sind nicht gemischte Siedlungsabfälle Gegenstand der Ausschreibung, gilt das sog. Autarkiegebot nicht. Der Grundsatz der Autarkie ist auf Siedlungsabfälle beschränkt und nicht auf durch mechanische Behandlung entstandene andere Abfallklassen anzuwenden.

3. Die Frage der Ungewöhnlichkeit oder Unangemessenheit eines Preises kann sich nicht nur aufgrund eines erheblichen Preisabstands zum nächsthöheren Angebot im selben Vergabeverfahren stellen, sondern gleichermaßen bei einer ebensolchen Abweichung von in vergleichbaren Vergabeverfahren oder sonst erfahrungsgemäß oder üblicherweise angebotenen Preisen.

4. Sofern der Preis (oder die Kosten) eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich oder unangemessen niedrig erscheinen, hat der öffentliche Auftraggeber vom betroffenen Bieter Aufklärung zu verlangen.

5. Der Rügetatbestand setzt Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes in den Vergabeunterlagen voraus. Erkennbarkeit ist an einem objektiven Maßstab zu messen. Dabei ist auf ein durchschnittlich fachkundiges Bieterunternehmen abzustellen, das beim Verständnis der Vergabeunterlagen die verkehrsübliche Sorgfalt aufwendet.

6. Erkennbarkeit muss sich darüber hinaus sowohl auf die den Rechtsverstoß begründenden Tatsachenvorgänge als auch auf deren rechtliche Bewertung, und zwar im Sinn eines Vergaberechtsverstoßes, beziehen.

7. Um einen Rechtsverstoß erkennbar werden zu lassen, muss das betroffene Bieterunternehmen keinen rechtlichen Rat einholen. Der Rechtsverstoß muss sich dem durch die Ausschreibung angesprochenen Bieterkreis aufgrund des bei ihm allgemein vorauszusetzenden rechtlichen Wissens erschließen können.

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