OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2018 - Verg 51/17
Geht es dem Rechtsmittelführer nicht um die Wahrung der Zuschlagschance und eine mögliche Gewinnerzielung, sondern rügt er die Zuständigkeit eines Vergabekammerspruchkörpers rügt und greift eine damit im Zusammenhang stehende Zwischenentscheidung an, ist der Streitwert durch eine entsprechende Anwendung des § 3 ZPO zu festzusetzen.
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