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IBRRS 2019, 1079; VPRRS 2019, 0107
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Kostenschätzung muss wirklichkeitsnah sein!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2019 - Verg 42/18

1. Eine Kostenprognose ist nicht vertretbar, wenn sie auf erkennbar unrichtigen Daten beruht, insbesondere, wenn sie eine vorhersehbare Kostenentwicklung unberücksichtigt lässt oder ungeprüft und pauschal auf anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt.

2. Von einer zulässigen Auslegung des Angebotsinhalts ist auszugehen, wenn der tatsächlich gemeinte Preis durch Auslegung gem. §§ 133, 157 BGB zu ermitteln ist. Sind Nachforschungen über das wirklich gewollte beim Bieter erforderlich, sind diese Anforderungen nicht erfüllt.

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