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VPRRS 2019, 0059
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Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2018 - Verg 40/18

1. Die Vergabenachprüfungsinstanzen sind auch für die Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge zuständig, die von einem öffentlichen Auftraggeber ohne vorausgehendes förmliches Vergabeverfahren vergeben werden. Allerdings ist ein solcher Nachprüfungsantrag nur statthaft, wenn der öffentliche Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag vergeben hat (hier verneint).

2. Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen. Ungeschriebenes Merkmal eines öffentlichen Auftrags ist, dass der öffentliche Auftraggeber die Absicht haben muss, eine Auswahl unter zulässigen Angeboten zu treffen, mithin einen Anbieter auszuwählen, an den der Auftrag mit Ausschließlichkeit vergeben werden soll.

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