OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2018 - Verg 4/18
1. Ein Ausschluss wegen nicht beigebrachter Referenzen setzt voraus, dass die Eignungsanforderungen wirksam aufgestellt und die Referenzen als Nachweis hierfür wirksam gefordert sind.
2. Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung sind unangemessen, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind.
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